Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Verwaltungsinformatikdienst des Bundes
GVIDVDV§ 38 Multiple-Choice-Aufgaben
Stand: 13.04.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GVIDVDV%202025/38#abs-1 (1) Multiple-Choice-Aufgaben können gestellt werden als
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GVIDVDV%202025/38#abs-2 (2) Eine Einfach-Auswahlaufgabe ist richtig beantwortet, wenn nur die zutreffende Antwort markiert worden ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GVIDVDV%202025/38#abs-3 (3) Eine Mehrfach-Auswahlaufgabe ist richtig beantwortet, wenn alle zutreffenden Antworten markiert worden sind und keine unzutreffende Antwort markiert worden ist. Eine Mehrfach-Auswahlaufgabe ist halbrichtig beantwortet, wenn
In allen anderen Fällen ist die Aufgabe falsch beantwortet.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/GVIDVDV%202025/38#abs-4 (4) Bei einer Prüfung, die ausschließlich aus Multiple-Choice-Aufgaben besteht, werden die Note „ausreichend“ und der numerische Notenwert 4,0 vergeben, wenn die Mindestpunktzahl erreicht worden ist. Die Mindestpunktzahl entspricht einheitlich für alle Teilnehmenden einer Prüfung
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/GVIDVDV%202025/38#abs-5 (5) Überschreitet die erreichte Punktzahl die Mindestpunktzahl, wird die Note wie folgt vergeben:
| Überschreiten der Mindestpunktzahl um mindestens … Prozent der Differenz zwischen erreichbarer Punktzahl und Mindestpunktzahl | numerischer Notenwert | Note | |
|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | |
| 1 | 87,50 | 1,0 | sehr gut |
| 2 | 75,00 | 1,3 | |
| 3 | 66,67 | 1,7 | gut |
| 4 | 58,33 | 2,0 | |
| 5 | 50,0 | 2,3 | |
| 6 | 41,67 | 2,7 | befriedigend |
| 7 | 33,33 | 3,0 | |
| 8 | 25,00 | 3,3 | |
| 9 | 12,50 | 3,7 | ausreichend |
| 10 | 0,00 | 4,0 |
Unterschreitet die erreichte Punktzahl die Mindestpunktzahl, wird die Note wie folgt vergeben:
| Unterschreiten der Mindestpunktzahl um bis zu … Prozent | numerischer Notenwert | Note | |
|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | |
| 1 | 50,00 | 5,0 | mangelhaft |
| 2 | 100,00 | 6,0 | ungenügend |
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/GVIDVDV%202025/38#abs-6 (6) Besteht eine Prüfung oder Teilprüfung sowohl aus Multiple-Choice-Aufgaben als auch aus anderen Aufgaben, werden die Prüfungsleistungen bei den Multiple-Choice-Aufgaben nach den Absätzen 2 bis 5 bewertet und die Prüfungsleistungen bei den anderen Aufgaben nach § 37. Aus beiden Aufgabenteilen wird entsprechend ihrer Gewichtung der numerische Notenwert der Bewertung auf eine Dezimalstelle ohne Rundung berechnet.
Permalink zu Abs. 7recht.nulegal.eu/gesetze/GVIDVDV%202025/38#abs-7 (7) Multiple-Choice-Aufgaben können elektronisch gestellt, beantwortet und ausgewertet werden. Die Integrität der Daten und die automatisierte Protokollierung der Prüfung sind zu gewährleisten.